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Senkung der Hundesteuer bei Begleithundeprüfung oder VDH-Hundeführerschein

Für die Sitzung des Hauptausschusses am 23. Juni hat die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Bad Salzuflen folgenden Antrag eingebracht:
Die Hundesteuersatzung der Stadt wird wie folgt geändert:In § 4 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:„Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 Absatz 1 zu ermäßigen für Hunde, die eine Begleithundeprüfung oder den VDH-Hundeführerschein erfolgreich absolviert haben. Der Nachweis der Prüfung bzw. der Geeignetheit erfolgt entsprechend den Ausführungen in § 4 Absatz 1.“

Die Steuerermäßigung für den neuen Absatz 3 sehen wir als eine wichtige Förderung für das Gemeinwohl an. Durch eine Steuerermäßigung wird ein Anreiz geschaffen, eine der genannten Prüfungen für Hunde abzulegen.
Im Zuge der „Corona-Krise“ ist die Zahl der Hundebesitzer stark gestiegen, viele Hundeschulen hatten jedoch geschlossen. Dies kann ein hohes Konfliktpotential in ungünstigen Situationen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern bergen.

Für die absolvierte Prüfung erhalten sowohl der Hundebesitzer als auch der Hund einen entsprechenden Leistungsnachweis. Durch eine höhere Anzahl an absolvierten Prüfungen kann es zu deutlich weniger Konfliktsituationen zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern in Alltagssituationen, wie beispielsweise beim Spazieren, Joggen oder Radfahren, kommen.

Solche Ermäßigungen sind in vielen anderen Gemeinden bereits Teil der Satzung.

Leider stimmten sämtliche andere Parteien gegen unseren Antrag.

Der vollständige Antrag:

Antrag-Hundesteuer-1